Kopie DMOZ in eigener Seite erlaubt?

jeneke

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Hallo,

ich habe gesehen, dass jemand bei Ebay ein Script verkauft welches das ODP 1:1 abbildet ohne das ein Verweis auf DMOZ besteht. Ist das erlaubt?

Gruß jeneke
 

nickel

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Dem Gesellen wird bei Verwendung des Scripts ohne Nennung der Quellen schon auf die "Finger geklopft" ...
 

pborer

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ich habe gesehen, dass jemand bei Ebay ein Script verkauft welches das ODP 1:1 abbildet

... das ist erlaubt...

ohne das ein Verweis auf DMOZ besteht

... das aber nicht. Jeder darf das ODP einbinden, via Script oder indem er sich den RDF-Dump runterlädt ( http://rdf.dmoz.org/ ), solange er sich an die Lizenz hält ( http://dmoz.org/license.html ), die vorschreibt, dass auf allen Seiten die "attribution", die sich auf http://dmoz.org/become_an_editor/ findet, enthalten sein muss.
 

kongomac

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Hallo,

wie ist denn die Regelung, wenn ich nur teilweise Daten des RDF-Dumps inkludiert habe und fortan eine eigene Anmelderoutine verwende?

Außerdem hätte ich folgende Frage:

Werden lediglich von Benutzern vorgeschlagene Seiten eingebunden oder kann der Editor selbst Seiten hinzufügen?

Wie verhält es sich denn in letzterem Fall rechtlich gesehen, wenn ein Seitenbetreiber den Eintrag gar nicht wollte?

Normalerweise stimmt der Anmeldende zu, daß ein Eintrag auf allen Partnerseiten ebenso gelistet werden darf. Da ich aber gerade in diesem Zusammenhang eine Abmahnung erhalten habe, wäre ich über eine kurze Hilfe und über die Beantwortung meiner Fragen sehr dankbar.

Gruß

kongomac
 

windharp

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wie ist denn die Regelung, wenn ich nur teilweise Daten des RDF-Dumps inkludiert habe und fortan eine eigene Anmelderoutine verwende?
Genauso. Steht in der license (englisch)

Werden lediglich von Benutzern vorgeschlagene Seiten eingebunden oder kann der Editor selbst Seiten hinzufügen?
Wäre ziemlich sinnlos, wenn Edtoren keine Sites hinzufuegen koennten, oder? Dann muessten sie die Sites erst als externer vorschlagen um sie dann zu listen.

Wie verhält es sich denn in letzterem Fall rechtlich gesehen, wenn ein Seitenbetreiber den Eintrag gar nicht wollte?
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiss gibt es keine Grundlage, die uns grundsaetzlich verbieten wuerde auf eine Site zu linken. Vorschlaege koennen uebrigens von jeden gemacht werden, es steht nirgends dass es dazu einen Sitebetreiber braucht.

(Btw: Der Server steht in USA, und wenn es um deren Recht geht, bin ich noch wesentlich weniger bewandert.)
 

kongomac

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Hallo,

danke für deine hilfreichen Antworten.

Wäre ziemlich sinnlos, wenn Edtoren keine Sites hinzufuegen koennten, oder? Dann muessten sie die Sites erst als externer vorschlagen um sie dann zu listen.

Da muß ich nochmal nachhaken.
Es ist doch eigentlich dann auch ziemlich sinnlos, daß jemand der eine Seite anmeldet überhaupt gewissen Richtlinien wie z.B.
Netscape Communications Corporation eine nicht-exklusive, kostenlose Lizenz zu gewähren, meine Anmeldung zu benutzen, zu veröffentlichen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu ändern, oder von ihr abgeleitete Werke zu erstellen.
zustimmen muß, wenn in vielen Fällen Editoren Webseiten nach eigenem ermessen hinzufügen.
 

windharp

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Das ist eine reine Copyright-Frage für den eingegebenen Text (Beschreibung/Titel). Grundsätzlich hat in vielen Ländern der Autor eines beliebigen, sei er auch noch so kurzen, Textes das Recht an dessen Nutzung.

Dieser Disclaimer sichert:

a) Dass die Editoren die vorgeschlagenen Beschreibungen ändern dürfen. (Kennst Du die ganzen Prozesse, wo Hauseigentümer von ihrem Architekten verklagt werden, weil sie etwas an dem von ihm konzipierten "Kunstobjekt" Haus verändert haben? Wenn nicht, lohnt es sich danach zu suchen. Interessantes Themengebiet. Erstaunlich viele Architekten haben dabei Recht bekommen.)

b) Dass die Nutzung des Textes für das ODP und auch für unsere Datennutzer frei ist. Sonst könnte jemand kommen und Nutzungsgebühren an seinem Text einklagen. Beispielsweise ist es bei Fotografen in letzter Zeit gängige Praxis, daß diese Fotos, die sie im Kundenauiftrag machen, mit Klauseln im Stil von"... inclusive der Nutzung des Bildmaterials in Zeitungen, Zeitschriften und Prospekten ..." versehen und hinterher Rechnungen wegen einer Nutzung des Bildmaterials im Internet schicken.
 
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